1. Die Risiken der Agro-Gentechnik für
Menschen und Ökosysteme sind nicht beherrschbar
Die komplexen Wechselwirkungen und Langzeitfolgen für Menschen
und Ökosysteme sind nach wie vor ungewiss. Die bisher gewonnenen
Erkenntnisse über die Anwendung der Agro-Gentechnik geben
Anlass zur Besorgnis: genveränderte Pflanzen kreuzen sich
mit verwandten Wild- und Kulturformen. Dies ist räumlich
nicht beherrschbar, da Bienen und Wind den Pollen über die
Feldgrenzen hinweg tragen, bei Raps über 20 km weit! Der
Durchwuchs von gentechnisch veränderten Kulturpflanzen führt
zu Problemen in den nachfolgenden Kulturen.
Durch die Auskreuzung von genverändertem Pflanzgut können
bedrohte Arten aussterben, aber auch weitere Arten neu bedrohten
werden.
Einmal freigesetzt, können diese Pflanzen nicht mehr zurückgeholt
werden. Ein effizienter Schutz vor Kontamination durch gentechnisch
veränderte Pflanzen ist nicht möglich.
Selbstverständlich birgt der Einsatz von Gentechnik bei „Nachwachsenden
Rohstoffen“ und zur „Energiegewinnung“ die gleichen
Risiken für die Ökosysteme, wie die Produktion gentechnisch
veränderter Rohstoffe für Nahrungs- und Futtermittel.
2. Agro-Gentechnik bietet keine Vorteile
Erhebungen aus den USA und anderen Ländern zeigen, dass die
propagierten Vorteile der herbizid- und insektenresistenten Sorten,
wie bspw. die Einsparung von Pestiziden, nur von kurzer Dauer
sind. Bereits nach wenigen Anbauperioden haben sich resistente
Unkraut- oder Insektenmutanten gebildet, welche den benötigten
Pestizideinsatz erheblich erhöhen. Zudem wirkt sich der Anbau
von herbizid- und insektenresistenten Pflanzen negativ auf die
Artenvielfalt von Flora und Fauna aus. Transgene Pflanzen mit
spezifischen Inhaltsstoffen für Ernährung, Arzneimittel
und Industrie können zwar ihren Nutzen haben, aber dies rechtfertigt
nicht die damit eingehenden Risiken. Ein vielfältiges Angebot
an industriellen Rohstoffen und die Möglichkeit sich ausgewogen
und gesund zu ernähren sind aber bereits vorhanden.
3. Gentechnikfreie Landwirtschaft braucht einen wirksamen Schutz
Die strukturelle und kleinräumige Vielfalt der baden-württembergischen
Landwirtschaft macht die Koexistenz von Landwirtschaftsformen
mit und ohne Gentechnik unmöglich. Der Einsatz von Agro-Gentechnik
ist eine Gefahr für das friedliche Zusammenleben im ländlichen
Raum.
Die bestehenden Anbauregelungen zum Schutz vor unkontrollierter
Ausbreitung gentechnisch veränderter Pflanzen sind völlig
unzureichend. Es ist zu befürchten, dass sich gentechnisch
verändertes Erbgut schrittweise in allen landwirtschaftlichen
Nutzpflanzen - vom Saatgut bis zu den Erzeugnissen - wiederfinden.
Dazu gehört auch, dass die Reinheit des Saatgutes gewährleistet
wird. Gentechnikfreies Saatgut ist Voraussetzung für eine
gentechnikfreie Landwirtschaft. Eine Saatgut-Richtlinie der EU,
die durch einen Schwellenwert gentechnische Verunreinigungen zulässt,
schließt gentechnikfreie Lebensmittel und eine Landwirtschaft
ohne gentechnisch veränderte Pflanzen von vornherein aus.
Deshalb fordern wir die Nulltoleranz für Verunreinigungen
im Saatgut.
4. Gentechnik-Firmen müssen für die Folgen haften
Immer wieder werden im Saatgut Kontaminationen gefunden. Angesichts
vieler möglicher Kontaminationspfade (Saatguterzeugung, -verpackung
und -transport, Freisetzungsversuche, Verarbeitung, Handel) muss
das Verursacherprinzip auf allen Ebenen verankert werden. Das
schließt die notwendigen Kontroll- und Sicherheitskosten
sowie die möglichen Folgeschäden dieser Risikotechnologie
ein. Landwirte, Lebensmittelhersteller und Saatgut- und Futterhändler,
die ohne Gentechnik wirtschaften, dürfen hiermit nicht belastet
werden. Vielmehr müssen die Gentechnik-Firmen die Verantwortung
für ihre Produkte, und auch die damit verbundene Haftung
übernehmen.
5. Entscheidungsfreiheit der Verbraucher/Verbraucherinnen muss
gewährleistet werden
Europaweit spricht sich die große Mehrheit der Verbraucher
gegen den Einsatz der Gentechnik in der Landwirtschaft und in
Lebensmitteln aus. Verbraucher müssen selbst entscheiden
können, ob sie „Gentechnik“ essen. Der Gesetzgeber
muss dem Rechnung tragen und die Existenz der gentechnikfreien
Landwirtschaft langfristig sichern. Die Wahlfreiheit des Verbrauchers
ist durch die bestehende EU-Kennzeichnungsverordnung über
gentechnisch veränderte Lebens- und Futtermittel nicht gewährleistet.
Lebensmittel von Tieren, die mit gentechnisch veränderten
Futtermitteln gefüttert werden, sind derzeit von der Kennzeichnungspflicht
ausgenommen. Diese Lücke muss vom Gesetzgeber so schnell
wie möglich geschlossen werden.
Der Verbraucher hat derzeit die Möglichkeit, sich an der
Kennzeichnung „ohne Gentechnik“ zu orientieren. Auch
die Verbraucher sind in der Pflicht. Mit ihrem Einkaufsverhalten
entscheiden sie tagtäglich, ob die Bäuerinnen und Bauern
weiterhin gentechnikfrei produzieren können.
6. Baden-Württemberg braucht keine Agro-Gentechnik
Eine regionale, kleinräumige Landwirtschaft in Baden-Württemberg
bedient die Wünsche der Verbraucher nach qualitativ hochwertigen
Lebensmitteln sinnvoll und nachhaltig. Insbesondere der ökologische
Landbau hat sich in seinen Richtlinien dazu verpflichtet, keine
Gentechnik im Pflanzenbau, der Tierhaltung und der Verarbeitung
von Lebensmitteln einzusetzen. Auch landeseigene konventionelle
Markenprogramme, wie beispielsweise das Zeichen „Geprüfte
Qualität aus Baden-Württemberg“, verbieten den
Einsatz von Gentechnik auf dem Acker und auf dem Teller. Im standortgerechten
Landbau liegen – vor allem in Verbindung mit regionalen
Vermarktungsstrukturen – große Potenziale für
die heimische, mittelständische Wirtschaft. Gentechnikfreie
Lebensmittel haben ein großes Absatzpotential. Die Agro-Gentechnik
dient dagegen vor allem den Interessen von wenigen, weltweit agierenden
Konzernen und einer industriellen Landwirtschaft.
Die baden-württembergische Landesregierung muss die Produktion
gentechnikfreier Lebensmittel weiterhin gewährleisten.
7. Gentechnik ist kein Mittel zur Bekämpfung des Welthungers
Die Ursachen für die weltweite Mangel- und Fehlernährung
sind komplex und liegen vor allem in mangelnder Bildung sowie
ungerechten Macht-, Besitz- und Handelsstrukturen. Mit einer nachhaltigen
Landwirtschaft und damit verbundenen standortangepassten Anbauverfahren,
sowie vielfältigen Kulturen lässt sich der Welthunger
effektiver bekämpfen. Der eindimensionale Ansatz der Agro-Gentechnik
greift vielfach zu kurz. Darüber hinaus sind Produktionssysteme
mit patentgeschütztem, transgenem Saatgut kostenintensiv
und schaffen für Bäuerinnen und Bauern zusätzliche
Abhängigkeits- und Verschuldungsrisiken. Insbesondere die
Vergabe geistiger Eigentumsrechte auf gentechnologische Innovationen
stärkt die Monopolstellung der Gentechnik-Unternehmen und
schränkt die Verfügungsrechte der Bäuerinnen und
Bauern ein. Nachbau und eigenständige Weiterzucht ist bei
gentechnisch verändertem Saatgut nicht möglich.