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Positionen zur Agro-Gentechnik
1. Die Risiken der Agro-Gentechnik für Menschen
und Ökosysteme sind nicht absehbar
Die Folgen der Ausbringung von gentechnisch veränderten Nutzpflanzen
in kleinräumige Agrarökosysteme sind nicht ausreichend
erforscht. Die bisher durchgeführten Untersuchungen (Erprobungsanbau
mit Bt-Mais u.a.) reichen nicht aus, um die sog. Koexistenz (Nebeneinander
von Landwirtschaftsformen mit und ohne Gentechnik), geschweige
denn die komplexen Wechselwirkungen und Langzeitfolgen für
Menschen und Ökosysteme zu beurteilen. Im Gegenteil geben
die bisher gemachten Erfahrungen mit dem Anbau von gentechnisch
veränderten Pflanzen Anlass zur Besorgnis. Transgene Pflanzen
kreuzen sich mit verwandten Wild- und Kulturformen. Bienen und
Wind tragen Pollen über die Feldgrenzen hinweg – bei
Raps über 20 km weit. Einmal freigesetzt, können diese
Pflanzen nicht mehr zurückgeholt werden. Erhebungen aus den
USA und anderen Ländern zeigen, dass die propagierten Vorteile
der herbizid- und insektenresistenten Sorten, wie bspw. die Einsparung
von Pestiziden, nur von kurzer Dauer sind. Bereits nach wenigen
Anbauperioden haben sich resistente Unkraut- oder Insektenmutanten
gebildet, wodurch der Pestizideinsatz erheblich ansteigt. Auch
der Durchwuchs von resistenten Kulturpflanzen führt zu Problemen.
Zudem wirkt sich der Anbau von herbizid- und insektenresistenten
Pflanzen negativ auf die Artenvielfalt von Flora und Fauna aus.
Derzeit in Entwicklung sind transgene Pflanzen mit spezifischen
Inhaltsstoffen für Ernährung, Arzneimittel und Industrie.
Herkömmliche Züchtungsmethoden und Pflanzen liefern
aber schon heute ein vielfältiges Angebot an industriellen
Rohstoffen und die Möglichkeit sich ausgewogen und gesund
zu ernähren. Der Einsatz der Agro-Gentechnik mit ihren unkalkulierbaren
Risiken ist hier fehl am Platz.
2. Die Landwirtschaft in Baden-Württemberg
braucht einen wirksamen Schutz
Konventionelle Landwirte und Öko-Landwirte, die selbst keine
gentechnisch veränderten Pflanzen einsetzen, bewirtschaften
ihre Felder nicht unter einer Glasglocke, sondern sind den Einflüssen
der Umwelt ausgesetzt. In der strukturellen Vielfalt der baden-württembergischen
Landwirtschaft ist Koexistenz nicht möglich, sondern vielmehr
eine Gefahr für das friedliche Zusammenleben im ländlichen
Raum.
Deshalb sind europaweit strenge Anbauregelungen zum Schutz vor
unkontrollierter Ausbreitung gentechnisch veränderter Pflanzen
erforderlich. Ansonsten ist zu befürchten, dass sich gentechnisch
veränderte Bausteine in wenigen Jahren in allen landwirtschaftlichen
Nutzpflanzen - vom Saatgut bis zu den Erzeugnissen - und vielen
Wildpflanzen wiederfinden. Insbesondere Pflanzen, die vom Aussterben
bedroht sind, bedürfen eines effizienten Schutzes gegen die
Kontamination durch gentechnisch veränderte Pflanzen.
Das neue Gentechnik-Gesetz bietet einen noch unzureichenden Rahmen
zur Sicherung der Gentechnik-freien Landwirtschaft. In den angekündigten
Rechtsverordnungen muß dieser weiter präzisiert werden.
3. Gentechnik-Firmen müssen für
die Folgen haften
Wer gentechnisch veränderte Pflanzen aussät, muß
die Garantie dafür übernehmen, dass es nicht zur Kontamination
von unbeteiligten Böden, Pflanzen und Tieren kommt. Angesichts
vieler möglicher Kontaminationspfade (Saatgut, Produktion,
Verarbeitung, Handel) muß das Verursacherprinzip auf allen
Ebenen verankert werden. Es kann nicht sein, dass die notwendigen
Kontroll- und Sicherheitskosten sowie mögliche Folgeschäden
dieser Risikotechnologie gerade die Landwirte und Lebensmittelhersteller
belasten, die ohne Gentechnik wirtschaften. Vielmehr müssen
die Saatzuchtunternehmen die Verantwortung für ihre Produkte
und damit auch die Haftung übernehmen.
4. Verbraucher wollen keine gentechnisch
veränderten Lebensmittel
Europaweit spricht sich die große Mehrheit der Verbraucher
gegen den Einsatz der Gentechnik in Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion
aus. Sie möchten selbst entscheiden können, ob und wann
Sie „Gentechnik“ essen und wann nicht. Der Gesetzgeber
muß dem Rechnung tragen und die Existenz einer Gentechnik-freien
Landwirtschaft langfristig sichern. Dazu gehört auch, dass
die Reinheit des Saatgutes gewährleistet wird. Gentechnik-freies
Saatgut ist Voraussetzung für eine Gentechnik-freie Landwirtschaft.
Die derzeit geplante Saatgut-Richtlinie der EU, die gentechnische
Verunreinigungen zwischen 0,3% und 0,7% ohne Kennzeichnung vorsieht,
schließt Gentechnik-freie Lebensmittel und eine Landwirtschaft
ohne gentechnisch veränderte Pflanzen von vorneherein aus.
Die garantierte Gentechnik-Freiheit von Produkten und die Wahlfreiheit
der Verbraucher wäre somit unmöglich. Deshalb ist das
politische Gebot der Stunde ein Reinheitsgebot für Saatgut.
Die EU Kennzeichnungsverordnung über gentechnisch veränderte
Lebens- und Futtermittel soll den Herstellungsprozeß transparent
machen und Orientierungshilfen bei der Kaufentscheidung geben.
Doch leider weist die neue Kennzeichnungsvorschrift Lücken
auf. Lebensmittel von Tieren, die mit gentechnisch veränderten
Futtermitteln gefüttert werden, sind von der Kennzeichnung
ausgenommen. Diese Lücke muß vom Gesetzgeber so schnell
wie möglich geschlossen werden, damit der Gentechnik-Einsatz
auch bei Milch, Fleisch und Eiern deutlich erkennbar wird.
Aber auch die Verbraucher sind in der Pflicht. Mit ihrem Einkaufsverhalten
entscheiden sie tagtäglich, ob die Bauern und Bäuerinnen
weiterhin Gentechnik-frei produzieren können.
5. Die Landwirtschaft in Baden-Württemberg
braucht keine Agro-Gentechnik
Eine regionale Landwirtschaft bedient die Wünsche der Verbraucher
nach qualitativ hochwertigen Lebensmitteln sinnvoll und nachhaltig.
Insbesondere der ökologische Landbau hat sich in seinen Richtlinien
dazu verpflichtet, keine Gentechnik im Pflanzenbau, der Tierhaltung
und der Verarbeitung von Lebensmitteln einzusetzen. Aber auch
landeseigene konventionelle Markenprogramme, wie beispielsweise
das Zeichen „Geprüfte Qualität aus Baden-Württemberg“,
verbieten den Einsatz von Gentechnik auf dem Acker. Im standortgerechten
Landbau liegen – vor allem in Verbindung mit regionalen
Vermarktungsstrukturen – große Potenziale für
die heimische, mittelständische Wirtschaft. Die Agro-Gentechnik
dient dagegen vor allem den Interessen von wenigen, weltweit agierenden
Konzernen und einer industriellen Landwirtschaft.
Die baden-württembergische Landesregierung trägt eine
große Verantwortung für die baden-württembergische
Landwirtschaft und die Produktion Gentechnik-freier Lebensmittel,
die von einer Mehrheit der Verbraucher gewünscht wird. Die
Absatzpotenziale der heimischen Landwirtschaft, die fast ausschließlich
in Gentechnik-freien Produkten liegen, darf die Landesregierung
nicht auf’s Spiel setzen.
6. Gentechnik ist kein Mittel zur Bekämpfung
des Welthungers
Die Ursachen für die weltweite Mangel- und Fehlernährung
sind komplex und liegen vor allem in ungerechten Macht- und Handelsstrukturen.
Empirische Studien zeigen, dass zur Ernährungssicherung eine
Vielzahl von Maßnahmen notwendig sind, die auf einer nachhaltigen
Landwirtschaft mit standortangepassten Anbauverfahren und vielfältigen
Kulturen basieren. Der eindimensionale Ansatz der Agro-Gentechnik
greift vielfach zu kurz. Darüber hinaus sind Produktionssysteme
mit patentgeschütztem, transgenem Saatgut kostenintensiv
und schaffen für Bauern und Bäuerinnen zusätzliche
Abhängigkeits- und Verschuldungsrisiken. Insbesondere die
Vergabe geistiger Eigentumsrechte auf gentechnologische Innovationen
stärken die Monopolstellung der Gentechnik-Unternehmen und
schränken die Verfügungsrechte der Bauern und Bäuerinnen
ein. Nachbau und eigenständige Weiterzucht ist bei gentechnisch
verändertem Saatgut nicht möglich.
Das Aktionsbündnis fordert von der
Landesregierung Baden-Württemberg:
- daß sie alle Spielräume nutzt, um auch in Zukunft
in Baden-Württemberg eine Gentechnik-freie Landwirtschaft
zu ermöglichen,
- daß sie die ungelösten Probleme und Risiken hinsichtlich
der Koexistenz von Landwirtschaftsformen mit und ohne Gentechnik
aufgreift und von den Befürwortern der Gentechnik Antworten
und praktikable Lösungen einfordert,
- daß sie sich für die Kennzeichnungspflicht von
tierischen Lebensmitteln einsetzt, wenn diese mit gentechnisch
veränderten Futtermitteln erzeugt wurden,
- daß sie sich für eine Nachweisgrenze von 0,1 %
gentechnisch bedingten Verunreinigungen bei herkömmlichem
Saatgut einsetzt,
- daß beim Zeichen „Geprüfte Qualität
aus Baden-Württemberg“ Gentechnikfreiheit auch beim
Futter gewährleistet wird,
- daß der Anbau von GVO in Naturschutzgebieten und NATURA
2000 Gebieten verboten wird,
- daß sie keine einseitige Info-Kampagnen für die
Agro-Gentechnik unterstützt, sondern die Bürger umfassend
über Alternativen informiert
AbL Baden-Württemberg ++ Aktionsbündnis
Gentechnik-freie Region Oberrhein ++ Attac Stuttgart/Tübingen/Freiburg
(AG Landwirtschaft) ++ Bioland Baden-Württemberg ++ Bodensee
Stiftung ++ BUND Baden-Württemberg ++ Dachverband Entwicklungspolitik
Baden Württemberg ++ Demeter Baden-Württemberg ++ Deutscher
Erwerbs- und Berufsimkerbund ++ Eurotoques ++ Evangelisches Bauernwerk
in Württemberg ++ Evangelische Jugend auf dem Lande in Württemberg
(ejl) ++ Forum Pro Schwarzwaldbauern ++ Greenpeace Gruppe Stuttgart/Esslingen/Freiburg
++ gepa Fair Handelshaus ++ Katholische Landjugendbewegung Rottenburg-Stuttgart
++ Katholische Landjugendbewegung der Erzdiözese Freiburg
++ LandFrauenverband Südbaden ++ Landesnaturschutzverband
Baden-Württemberg (LNV) ++ LandFrauenverband Württemberg-Baden
++ NABU Baden-Württemberg ++ Naturland Süd-West ++ Nürtinger
Bündnis für gentechnikfreie Landwirtschaft und Lebensmittel
++ Verband Katholisches Landvolk e.V. ++ Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
e.V. ++ Verein zur Erhaltung der Nutzpflanzenvielfalt ++ Naturheilverein
Spechbach e.V
Weitere Informationen finden Sie unter:
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