Pestizid (von lateinisch pestis ‚Geißel‘, ‚Seuche‘ und lat. caedere ‚töten‘) ist eine aus dem englischen Sprachgebrauch übernommene Bezeichnung für Chemikalien, mit der als lästig oder schädlich angesehene Lebewesen getötet, vertrieben oder in Keimung, Wachstum oder Vermehrung gehemmt werden können. Im Allgemeinen sind damit Stoffe gemeint, die vom Menschen hergestellt und eingesetzt werden. Im Englischen wurde der Begriff dietary pesticides geprägt, um von Pflanzen erzeugte Fraßgifte zu bezeichnen. (Definition nach Wikipedia)


Den NABU-Pestizid-Bericht finden Sie hier

Pestizide lassen sich in drei Klassen einteilen:

1. Hebizide (Unkrautvernichtungsmittel)
2. Insektizide (zum Töten von Insekten)
3. Fungizide (zum Töten von Pilzen)

1. Herbizide
Der bekannteste „all round“- Herbizidwirkstoff ist Glyphosat
Glyphosat im Honig: Existenzbedrohung für Brandenburger Imkerei
Die Imkerei Seusing aus Brandenburg muss mehr als vier Tonnen verunreinigten Honig entsorgen. Die Aurelia Stiftung und das „Bündnis zum Schutz der Bienen“ werden gemeinsam mit der Imkerei entschieden gegen die rechtlichen und politischen Missstände vorgehen, die zu solchen Fällen führen.
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Aktuell: Erfolg vor dem Europäischen Gerichtshof: Studien zu Glyphosat dürfen nicht geheimgehalten werden . Falls Sie mehr darüber wissen wollen, lesen Sie weiterlesen

Aktuell: Das deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung hat bei der Glyphosat-Risikobewertung plagiiert, seitenweise wurde von Industrie-Studien abgeschreiben, ohne die Quellen zu kennzeichnen.
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2. Insektizide
EU verbietet Chlorpyrifos ab 1.2.2020
Am 6.12.2019 hat der zuständige EU-Ausschuss das Insektengift Chlorpyrifos in der gesamten EU verboten. Das gefährliche Insektizid wird beim Anbau von Zitrusfrüchten eingesetzt. Studien zeigen, dass es die Hirnentwicklung von Babys im Mutterleib schädigt.
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Leitlinien zu Pestiziden und Bienen
Die EU-Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) führte eine zweite Konsultation der Interessengruppen (Stakeholder) zur Unterstützung der Überarbeitung ihrer Leitlinien zu Pestiziden und Bienen durch. Nach diesen Leitlinien sollten auch chronische oder wiederholte Exposition gegenüber Pestiziden bzw. das potenzielle Risiko für Larven in die Risikobewertung einfließen. Diese Bewertung hat in der Vergangenheit dazu geführt, dass drei Neonikotinoide europaweit verboten wurden. Die EU-Kommission schlug nun vor, diese „Bienenleitlinien“ der EU-Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) von 2013 nur teilweise für die Zulassung von Pestiziden heranzuziehen. Chronische Effekte und Schädigung von Larven wären außen vor geblieben. Das EU-Parlament hat die von der EU-Kommission vorgeschlagene Schwächung des Bienenschutzes am 23.10.2019 mit großer Mehrheit abgelehnt.
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Im Mai 2018 traf die Europäische Kommission mit dem Verbot von drei Neonicotinoiden (Imidacloprid, Clothianidin und Thiamethoxam) eine beispielhafte Entscheidung. Sie beruhte auf einer eingehenden Bewertung der Risiken dieser Pestizide für Bienen, die von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) auf Grundlage ihrer Bienenleitlinien durchgeführt wurde. Leider sollen nicht alle Pestizide nach dieser Leitlinie getestet werden. Niederschwellige, chronische Vergiftungen von Insekten, speziell der Honigbiene, und ihrer Larvenstadien sollen aber weiterhin nicht regelmäßig untersucht werden.


3. Fungizide
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