Aktuell
Gentechnik 2.0
Neue Broschüre des Umweltinsitituts München e.V.
Diese Argumentationshilfe für die neue Gentechnik-Debatte in Europa informiert über die neuen Methoden in der Gentechnik wie CRISPR/Cas, welches 2012 erfunden wurde und inzwischen vom Europäischen Gerichtshof als gentechnisches Verfahren eingestuft wurde. Mit den neuen Technologien lässt sich wesentlich gezielter in das Genom eingreifen, sogar neuartige Lebenwesen könnten erzeugt werden. Die Industrie hat versucht die neuen Technologien über die Ausnahme für Mutagenese ungeregelt und ungekennzeichnet auf den europäischen Markt zu bringen.
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Risiken der Agro-Gentechnik für Menschen und Ökosysteme nicht absehbar

Die Folgen der Ausbringung von gentechnisch veränderten Nutzpflanzen in kleinräumige Agrarökosysteme sind nicht ausreichend erforscht. Die bisher durchgeführten Untersuchungen (Erprobungsanbau mit Bt-Mais u.a.) reichen nicht aus, um die sog. Koexistenz (Nebeneinander von Landwirtschaftsformen mit und ohne Gentechnik), geschweige denn die komplexen Wechselwirkungen und Langzeitfolgen für Menschen und Ökosysteme zu beurteilen. Im Gegenteil geben die bisher gemachten Erfahrungen mit dem Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen Anlass zur Besorgnis. Transgene Pflanzen kreuzen sich mit verwandten Wild- und Kulturformen. Bienen und Wind tragen Pollen über die Feldgrenzen hinweg – bei Raps über 20 km weit. Einmal freigesetzt, können diese Pflanzen nicht mehr zurückgeholt werden. Erhebungen aus den USA und anderen Ländern zeigen, dass die propagierten Vorteile der herbizid- und insektenresistenten Sorten, wie bspw. die Einsparung von Pestiziden, nur von kurzer Dauer sind. Bereits nach wenigen Anbauperioden haben sich resistente Unkraut- oder Insektenmutanten gebildet, wodurch der Pestizideinsatz erheblich ansteigt. Auch der Durchwuchs von resistenten Kulturpflanzen führt zu Problemen. Zudem wirkt sich der Anbau von herbizid- und insektenresistenten Pflanzen negativ auf die Artenvielfalt von Flora und Fauna aus.
In der Entwicklung sind transgene Pflanzen mit spezifischen Inhaltsstoffen für Ernährung, Arzneimittel undIndustrie. Herkömmliche Züchtungsmethoden und Pflanzen liefern aber schon heute ein vielfältiges Angebot an industriellen Rohstoffen und die Möglichkeit sich ausgewogen und gesund zu ernähren. Der Einsatz von Gentechnik in „nachwachsenden Rohstoffen“ birgt für die Ökosysteme die gleichen Risiken wie die Produktion gentechnisch veränderter Rohstoffe für Nahrungs- und Futtermittel. Der Einsatz der Agro-Gentechnik mit ihren unkalkulierbaren Risiken ist auch hier fehl am Platz. Darüber hinaus sind neue Züchtungsmethoden wie z.B. die Zinkfingernuklease (ZFN), die Oligonukleotid-gesteuerte Mutagenese (ODM) und CRISPR-Cas eindeutig als Gentechnik zu klassifizieren, da sie ins Genom der Pflanzen eingreifen.

Gentechnik-Firmen müssen für die Folgen haften

Wer gentechnisch veränderte Pflanzen aussät, muß die Garantie dafür übernehmen, dass es nicht zur Kontamination von unbeteiligten Böden, Pflanzen und Tieren kommt. Angesichts vieler möglicher Kontaminationspfade (Saatgut, Produktion, Verarbeitung, Handel) muß das Verursacherprinzip auf allen Ebenen verankert werden. Es kann nicht sein, dass die notwendigen Kontroll- und Sicherheitskosten sowie mögliche Folgeschäden dieser Risikotechnologie gerade die Landwirte und Lebensmittelhersteller belasten, die ohne Gentechnik wirtschaften. Vielmehr müssen die Saatzuchtunternehmen die Verantwortung für ihre Produkte und damit auch die Haftung übernehmen.

Gentechnik ist kein Mittel zur Bekämpfung des Welthungers

Die Ursachen für die weltweite Mangel- und Fehlernährung sind komplex und liegen vor allem in ungerechten Macht- und Handelsstrukturen. Empirische Studien zeigen, dass zur Ernährungssicherung eine Vielzahl von Maßnahmen notwendig sind, die auf einer nachhaltigen Landwirtschaft mit standortangepassten Anbauverfahren und vielfältigen Kulturen basieren. Der eindimensionale Ansatz der Agro-Gentechnik greift vielfach zu kurz. Darüber hinaus sind Produktionssysteme mit patentgeschütztem, transgenem Saatgut kostenintensiv und schaffen für Bauern und Bäuerinnen zusätzliche Abhängigkeits- und Verschuldungsrisiken. Insbesondere die Vergabe geistiger Eigentumsrechte auf gentechnologische Innovationen stärken die Monopolstellung der Gentechnik-Unternehmen und schränken die Verfügungsrechte der Bauern und Bäuerinnen ein. Nachbau und eigenständige Weiterzucht ist bei gentechnisch verändertem Saatgut nicht möglich.