Sind Neue Gentechnische Verfahren (NGT) überhaupt Gentechnik?
Im Sinn des geltenden Europäischen Gentechnik-Rechtes sind auch die NGT als Gentechnik zu regulieren. Das hat der Europäische Gerichtshof 2018 geklärt. Denn schließlich wird in den Kern der Genetik von Organismen – in die DNA – technisch mit der „Gen-Schere“ eingegriffen.
Kann man NGT-Organismen von klassischen Mutationen unterscheiden?
Das geht nicht mehr so einfach, wie bei den bisherigen Gentechnik-Verfahren, wo man nur bestimmte genetische Marker suchen muss. Typisch ist, dass eine NGT-Veränderung ausnahmslos alle Kopien des Gens im Genom betrifft – was bei traditionellen Mutationen nicht passiert. Nachweisen kann man eine NGT dann, wenn man den „genetischen Fingerabdruck“ kennt. Dann kann man auch im Markt transparent machen, auf welche Weise ein Organismus und die daraus gewonnenen Produkte entstanden ist.
Natürlich entstandene Organismen darf man nicht patentieren. Wenn nun die NGT-Anwender ihre Produkte patentieren lassen, gehen sie offenbar davon aus, dass diese (a) keine natürlichen Organismen sind und (b) der Eingriff nachweisbar ist, um Patentansprüche durchsetzen zu können.
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