Bundesrat: Höhere Sicherheitsstufe für genveränderte Organismen

Bundesrat will mehr Sicherheit für „Gene drives“ als von Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner vorgeschlagen
„Auf Antrag des Landes Hessen hat der Bundesrat am 11.6.2019 mit deutlicher Mehrheit eine besondere Sorgfalt und ein hohes Sicherheitsniveau bei der Arbeit mit Gene Drive-Organismen im Labor gefordert“, teilte Hessens Umweltstaatssekretärin Beatrix Tappeser mit. Demnach sollen solche Versuche künftig grundsätzlich in die dritte von vier Sicherheitsstufen eingeordnet werden. Die Novelle der Bundesregierung zur Gentechnik-Sicherheitsverordnung (GenTSV) sieht dagegen vor, dass solche Laborarbeiten grundsätzlich in Sicherheitsstufe 2 einzugruppieren sind. Was auch im Ländervorschlag unverändert bleibt: Die Zentrale Kommission für die Biologische Sicherheit (ZKBS) kann nach Einzelfallabwägung solche Versuche auch in andere Sicherheitsstufen einordnen, etwa nur in Stufe 1. Die geht davon aus, dass das Risiko für Umwelt und menschliche Gesundheit zu vernachlässigen ist und erfordert keine speziellen Sicherheitsauflagen.
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